Reglement

   

   Unser Empfehlung zur Ausstattung:

 

   Eine spezielle Ausstattung für Ihr Teilnehmerfahrzeug ist keine Voraussetzung für die Teilnahme. 

   Wir empfehlen eine (digitale oder mechanische) Stoppuhr und idealerweise einen Wegstreckenzähler    

   mitzubringen.

 

1. ORGANISATION

Veranstaltungsleitung: Dominic Müller, Durbach

Rallyeleitung : Karlheinz Schott, Karlstadt

 

2. ALLGEMEIN

Die Gesamtlänge 4. Schwarzwald Winter Challenge beträgt 500 km und wird in Prolog und 4 Etappen mit verschiedenen Wertungsprüfungen und Tests durchgeführt. Auf ausgewählten Streckenabschnitten finden keine Prüfungen statt, um den Teilnehmern das Genießen der schönen Landschaft zu ermöglichen. Der Startabstand der Fahrzeuge beträgt jeweils 1 Minute – jedes Team erhält ein  Roadbook und die notwendigen Bordkanten.

 

3. ZUGELASSENE FAHRZEUGE 

Ein Fahrer, der sein Fahrzeug für diese Veranstaltung nennen möchte, muss sicherstellen, dass sein Fahrzeug am Tag der Abnahme und für die Dauer der Veranstaltung für den öffentlichen Straßenverkehr des Landes zugelassen ist, durch das die Rallye führt. Der Veranstalter kann einen Wagen ablehnen, der dem Geist der Perioden und den optischen Anforderungen nicht entspricht. Die Klasseneinteilung (auch Zusammenlegung) ist alleine dem Veranstalter vorbehalten.  Autowechsel innerhalb der Klasse sind grundsätzlich möglich, aber werden mit 100 Minuspunkten geahndet. Weicht das Auto von der ursprünglichen Klasse ab, dann erfolgt ausschließlich eine Berücksichtigung in der Gesamtwertung. 

 

Wertungsklassen:

Epoche I: Fahrzeuge bis 1946

Epoche II: Fahrzeuge von 1947 bis 1970

Epoche III: Fahrzeuge von 1971 bis 1979

Epoche IV: Fahrzeuge von 1980 bis 1999

(Alle 4 Epochen werden in der Gesamtwertung gewertet)

Sonderwertung: Allradfahrzeuge 

 

4. ANMELDUNGEN

Veranstalter: Hotel Ritter Durbach, Dominic Müller

Anmeldung: info@schwarzwald-winter-challenge.de oder Tel. +49 (0)781 9323-0 

 

Anmeldeschluss: 23. Dezember 2023

 

5. ÄNDERUNG DER VERANSTALTUNG

Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. mangelnde Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Epidemie oder Pandemie) zu verschieben. Die Teilnehmer werden hierüber unter den in der Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle der Verschiebung der Veranstaltung sind Ansprüche seitens der Teilnehmer ausgeschlossen.

 

6. NENNGELD

Das Nenngeld beläuft sich auf 1.990,00 EUR. Der Frühbucherrabatt in Höhe von 300 EUR (1.690,00 EUR Nenngeld) gilt bis 31.03.21. Das Nenngeld gilt pro Team (2 Personen). Im Nenngeld inbegriffen sind die Verpflegung zum Mittag (inkl. Getränke), die Teilnahme an den Abendveranstaltungen (inkl. einer Getränkeauswahl) sowie ein Starterpaket (Roadbook, Give-Aways, Rallyebetreuung, etc.). Weiter enthalten sind Zeitnahme, Fotodokumentation, alle Prüfungslokalitäten und Genehmigungen.

 

Rückerstattung:

Nenngeld ist Reugeld. Bei einer Absage nach Einreichung der Nennung ist eine Bearbeitungsgebühr von 250 EUR fällig. Die Bezahlung des Nenngeldes verpflichtet zur Teilnahme. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da das Nenngeld bei Nicht-Teilnahme (bspw. im Krankheitsfall) weder für eine Folgeveranstaltung zurückgehalten, noch eine Rückerstattung erfolgen kann. Nenngeld ist Reugeld.

 

7. VERKEHRSREGELN

Jedes Team das die Verkehrsvorschriften nicht einhält, ist folgenden Strafen unterworfen:

a) 1. Verstoß - 100 Minuspunkte

b) 2. Verstoß - 300 Minuspunkte

c) 3. Verstoß - Ausschluss

Das Überschreiten der vom Gesetz erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50% bedeutet den Ausschluss

des Teams. Die Verkehrsregeln (StVO) sind strikt einzuhalten. Jedes Team ist bei Verstoß gegenüber den Überwachungsorganen  selbstverantwortlich und wie ein normaler Verkehrsteilnehmer zu behandeln.

 

8. BORDKARTEN / STARTABSTAND / KONTROLLEN

Jedes Team erhält bei Start seine Bordkarte. Diese ist bei der letzten Zeitkontrolle eines jeden Wertungstages unaufgefordert zurückzugeben. Jedes Team ist für die Bordkarte selbst verantwortlich. Bordkartenverlust führt zum Wertungsverlust.

 

Ausschluss der Teilnehmer:

> vorsätzliches Blockieren der Strecke

> Behinderung anderer Teilnehmer beim Überholen

> unsportliches Verhalten

 

Startabstand

zwischen den Fahrzeugen beträgt der Startabstand 1 Minute (Änderungen vorbehalten)

 

Kontrollen:

Zeitkontrollen (ZK): Zur Überwachung der gleichmäßigen Fahrweise und zur Sicherstellung des organisatorischen Ablaufs, zum Abschließen und Neubeginn einer Etappe werden Zeitkontrollen (ZKs) an verschiedenen Punkten der Strecke eingerichtet. Die genauen Standorte der ZKs und die Etappen-Sollzeiten sind den Teilnehmern aus den Fahrtunterlagen bekannt.

Durchfahrtskontrollen (DK): Mit Hilfe von Passierkontrollen (PKs) wird überprüft, ob die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer eingehalten wird. Die Lage der PKs ist den Teilnehmern nicht bekannt. 

Geheime Gleichmäßigkeits-Kontrollen (GZK): Bei Gleichmäßigkeitsprüfungen wird die Einhaltung der geforderten Durchschnittsgeschwindigkeit überwacht.

Bei Sollzeitprüfungen (SLP) wird die festgesetzte Zeit mittels Zeitendrucker, Lichtschranken und Schlauch gemessen. Bei Sollzeitprüfungen (SLP) gibt es keine geheimen Schnittkontrollen.

 

9. WERTUNGEN

Die Zeitmessungen werden mittels Stoppuhr, Zeitendrucker, Lichtschranke und Schlauch durchgeführt. Die Prüfungen werden von Sachrichtern überwacht.

 

Wertung:

Die Vergabe der Wertungspunkte wird für jede Prüfung in den Fahrtunterlagen verbindlich festgelegt.

 

Sieger sind die Teilnehmer mit den meisten Punkten. Bei Punktgleichheit gewinnt das ältere Fahrzeug.

Sieger werden in den verschiedenen Klassen (Punkt 3) ermittelt, sowie ein Gesamtsieger aus den Epochen (I-IV) sowie der Sonderwertung Allrad.

 

Baujahrfaktor für die Gesamtwertung: 

Fahrzeuge der Epoche I erhalten einen Faktor auf die Punkte von 1,15.

Fahrzeuge der Epoche II von 1,05

Fahrzeuge der Epoche III von 1,02

Fahrzeuge der Epoche IV von 1,00

(Gilt nur für die Richtzeit-, Sollzeit- und Gleichmäßigkeitsprüfungen, aber nicht für die Geschicklichkeitsprüfungen und Durchgangskontrollen.) 

 

10. PROTESTE

Proteste jeglicher Art sind nicht zulässig. 

 

11. BEHINDERUNG

Jede Art von Behinderung, sowie unvorhersehbare Ereignisse sind Rallyepech und führen zu keiner Korrektur der Ergebnisse.